Steuererklärung Kanzlei Böttcher

Steuertipps für ihre Steuererklärung 2017/18

Steuererklärung 2017/18 – Überblick verschaffen
Was kommt da auf Sie zu?

 

Jedes Jahr wieder steht die Steuererklärung beim Finanzamt an. Und diese bringt in 2017 und 2018 neue Gesetzesänderungen mit sich. Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Was kommt in diesem Jahr auf sie zu? Wir verschaffen ihnen einen Überblick über die Neuerungen zur Steuererklärung 2017/18. Welche neuen Abgabefristen und Gesetzesänderung treten in
Kraft und wie sparen sie, durch die Beratung bei ihrem Steuerberater, noch mehr Geld?

 

Neuerungen & Änderungen 2017/18
Welche Abgabefristen und Gesetzesänderungen müssen Sie beachten?

 

  • Keine Belege mehr
    Die Finanzämter weisen ausdrücklich darauf hin, dass grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht, sondern diese nur noch für Anfragen aufbewahrt werden müssen.
  • Nachträgliche Änderungen von Fehlern
    Seit dem 01. Januar 2017 ist eine neue Steuervorschrift (§173a AO) in Kraft getreten. Sollten dem Arbeitnehmer nachträglich Schreib- oder Rechenfehler und damit falsche Angaben auffallen, müssen diese nachträglich vom Finanzamt geändert werden.
  • Verlängerung der Abgabefrist
    Durch die Gesetze zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung um 2 Monate verlängert. Dies Bedeutet der Abgabetermin verschiebt sich vom 31. Mai auf den 31. Juli des Kalenderjahres. Die längeren Abgabefristen sind erstmals für Besteuerungszeiträume nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden.
  • Elektronische Übermittlung ihres Steuerbescheides
    Wer noch vor einem Jahr seine Steuererklärung, zum Beispiel über das Elster Formular getätigt hat, der wurde vom Finanzamt darüber per Email informiert und erhielt seinen Steuerbescheid schriftlich per Post. Seit dem 01. Januar 2017 darf die Steuerverwaltung nun ihren Steuerbescheid auch elektronisch übermitteln (§122a AO), sofern sie zustimmen. Diesen erhalten sie meist drei Tage nach der elektronischen Ankündigung per Email.

 

Tipps & Tricks für ihre Steuererklärung 2018!

 

Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Frist für alle Steuererklärungen. Diese müssen dann erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen.
Tipp: Wenn Sie einen Steuerberater mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, hat dieser künftig bis zum 28/29. Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Künftig müssen mit der Steuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern. Damit wird aus einer Belegvorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht.
Tipp:  Es steht ihnen natürlich frei, ihre Belege künftig trotzdem an das Finanzamt zu übermitteln. Empfehlenswert ist es jedoch, Belege für ungewöhnliche oder hohe Kosten direkt mit einzureichen. Somit beschleunigen sie meist das Verfahren und ggf. ihre Steuererstattung.

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung persönlich vor Ort abzugeben.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit sind zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Einfache Steuererklärungen werden manchmal sogar sofort bearbeitet.
Tipp: Die Vorteile der elektronischen Übermittlung liegen dagegen auf der Hand: Neben der zeit- und ortsunabhängigen Abgabe, nehmen sowohl ELSTER als auch Steuersoftwareprogramme einen Plausibilitätscheck vor, der Sie auf unstimmige oder fehlenden Angaben hinweist. Sie können auch eine vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) abrufen, die bereits die Daten enthält, deren Übermittlung ans Finanzamt Sie zugestimmt haben . Hinweis: ELSTER ermöglicht die elektronische Erstellung und Abgabe der Steuererklärung 2017, bietet aber keine Hilfestellung. Wir beraten und unterstützen sie gern bei der Erstellung ihrer Steuererklärung. Kontaktieren Sie uns.

 

Profitieren Sie doppelt von den Neuerungen in 2018 durch den Einsatz eines Steuerberaters!

Die Möglichkeit seine Steuererklärung jetzt bereits online erstellen zu können, erleichtert den ersten Schritt zur Abgabe. Dennoch müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Das bedeutet, dass amtlich vorgeschriebene Formulare genutzt werden müssen. Wer nicht unbedingt ein Profi im Steuerwesen ist, der wird schnell feststellen, dass das Ausfüllen der Formulare Nerven kostet und recht kompliziert ist. Auch durch die neuen Gesetzesänderungen, kommt man schnell an den Punkt, wo man sich nicht mehr ganz sicher ist, was nun eigentlich gilt und , oder ab wann die Gesetze in Kraft treten. Profitieren auch sie von unserer jahrelangen Erfahrung und unserem Fachwissen. Wir beraten & informieren Sie gern.

Vorteile auf einen Blick:

  • Vorkenntnisse
    Sie benötigen keine Vorkenntnisse, denn ihr Steuerberater erklärt ihnen Alles und reicht ihre Steuererklärung für sie beim Finanzamt ein. Durch die Erstellung ihrer Steuererklärung über ihren Steuerberater, verschieben sich die Abgabefristen um ein halbes Jahr nach hinten. Somit haben auch Sie noch die Möglichkeit, ihre Steuererklärung auch Rückwirkend noch einzureichen.
  • Expertise
    Sie profitieren von der Expertise ihres Steuerberaters. Dieser stellt sicher, dass sie keine wichtigen Angaben vergessen oder übersehen. Grade mit den Neuerungen bzw. Gesetzesänderungen verliert man doch schnell mal den Überblick. Für ihren Steuerberater ist dies das Tagesgeschäft. Somit ist dieser mit allen Neuerungen und Gesetzen vertraut und berät sie kompetent.
  • Geldersparnis
    Durch den Wegfall der Belegvorlage, ist ihr Steuerberater noch schneller bei der Erstellung ihrer Steuererklärung. Hier profitieren Sie gleich zweimal. Die Gesetzesänderung bzgl. der Belege spart ihnen Zeit & Geld. Zudem kennt ihr Steuerberater alle Absatzmöglichkeiten, wodurch sie noch mehr einsparen können.

 

Fazit

Durch die Neuerungen der Steuergesetzgebung 2017 ergeben sich viele Vorteile für den Steuerzahler. Es lohnt sich eigentlich immer eine Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen. Ein Lichtblick im Steuerwald sind die Neuerungen, die es ermöglichen, die Steuerklärung nun online selbstständig zu erstellen und zu übermitteln. Dennoch ist und bleibt das Gebiet der Steuern und die damit verbundenen Gesetze und Fristen ein Fachgebiet für sich. Ihr Steuerberater ist der Experte auf diesem Gebiet. Durch die Abwicklung ihrer Steuererklärung über ihren Steuerberater, können sie sich, auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und erhalten ihre Steuererklärung in kürzester Zeit.

Profitieren auch sie von unserer Expertise. Kontaktieren sie uns jetzt.

 


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