Jeder Berufstätige kennt die lästige Frage am Ende des Jahres – Wann mache ich meine
Einkommenssteuererklärung?
Wir sind der Meinung, dass Sie sich um wichtigere und schönere Dinge kümmern sollten, als sich mit viel Aufwand in die ungewohnte Arbeit der Steuererklärung zu stürzen.
Gleiches gilt für die Verbuchung bzw. steuerliche Bewertung außerordentlicher Erträge. Schenkung und Erbschaften sind oft nicht planbare Ereignisse, welche auf den ersten Eindruck positive finanzielle Auswirkungen haben können. Auf den zweiten Eindruck jedoch müssen auch solche Erträge versteuert werden bzw. steuerliche Richtlinien eingehalten werden.
Steuerliche Restriktionen gelten auch für Erträge aus privaten Geschäften auf dem Finanzmarkt – hier fällt eine Kapitalertragssteuer an. Eine geschickte Gestaltung der Steuern kann Ihnen hier viel Geld sparen.
Dieser kurze Abriss zeigt: Auch im privaten Bereich können viele unterschiedliche Steuern anfallen, die Ihnen in Summe vielfältige Arbeit versprechen.
Vertrauen Sie uns Ihre Steuern an – sparen Sie Geld und erwarten Sie ruhigen Gewissens die nächste Post vom Finanzamt.
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