STEUERBERATUNG KANZLEI BÖTTCHER

Ihre Steuerberater für Yogalehrer und Fitnessstudio

Mit unseren Leistungen bieten wir Yogalehrern und Betreibern von Yoga- und Fitnessstudios das komplette Paket in Sachen Steuern, so dass Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.

 

Unsere Erfahrung in der Beratung von Mandanten aus den Bereichen Yoga und Fitness. Wir betreuen viele Yogalehrer und Betreiber von Yoga- und Fitnessstudios und sind daher mit den speziellen Anforderungen der Branche natürlich bestens vertraut. Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung im Segment Yoga/Fitness zu Nutze!

Ohne Steuerberater laufen Sie Gefahr, die falschen finanziellen Entscheidungen zu treffen, was Sie teuer zu stehen kommen kann. Daher benötigen Sie einen Partner mit Expertise: die Steuerkanzlei Böttcher. Denn ob Existenzgründung, Einkommensteuererklärung, Jahresabschluss, Buchhaltung etc. – wir beraten Sie umfassend und kompetent als Ihr zuverlässiger Begleiter in allen steuerlichen Fragen rund um das Thema Yoga- und Fitnessstudios.

 

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Unsere Leistungen für Yogalehrer und Fitnesstrainer

Wenn Sie als Yogalehrer oder Fitnesstrainer tätig sind, gilt es im Hinblick auf das Thema Steuern einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Oft wird in der Branche der nebenberufliche Einstieg gewählt. Neben dem Hauptjob absolvieren viele, die Ihre Leidenschaft irgendwann auch beruflich ausüben möchten, eine Ausbildung zum Fitnesstrainer oder Yogalehrer und beginnen zunächst neben ihrem ursprünglichen Beruf ihre Karriere im Bereich Yoga bzw. Fitness.

Schon hier sollten Sie die Weichen stellen für eine erfolgreiche Zukunft, denn es stellt sich die Frage, ob Sie mit einer Gewerbeanmeldung durchstarten oder freiberuflich tätig sein wollen. Wir als Ihr Steuerberater zeigen Ihnen dabei die richtige Variante auf und bewahren Sie vor der falschen Wahl: Wenn Sie beispielsweise nur für ein Fitnessstudio als Freiberufler tätig sind und Ihre Dienstleistung nicht am freien Markt anbieten, besteht die Gefahr, dass Ihnen das vom Finanzamt als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird.

Auch andere Fragen sind von Bedeutung, so beraten wir Sie zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Kleinunternehmerregelung:
    Von der Kleinunternehmerregelung können Sie profitieren, wenn Sie nur kleine Umsätze generieren. Der Vorteil ist, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen müssen.
  • Übungsleiterpauschale:
    Wenn Sie als Fitness- oder Yogatrainer nebenberuflich nur Einnahmen von bis zu 2.400 Euro im Jahr erzielen, sind diese steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Die Pauschale bezieht sich beispielsweise auf Tätigkeiten bei Volkshochschulen oder Sportvereinen.
  • Einnahmeüberschussrechnung:
    Wenn Sie freiberuflich im Bereich als Yogalehrer oder Fitnesstrainer tätig sind, können Sie ggf. das Prinzip der Einnahmeüberschussrechnung wählen. Damit ermitteln Sie Ihren Gewinn in einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
  • Versicherungen:
    Unumgänglich sind Krankenversicherung und Rentenversicherung, und auch eine Berufshaftpflichtversicherung sollte jeder Yoga- und Fitnesstrainer haben. Welche Versicherungen Sie brauchen und auf welche Sie getrost verzichten können, eruieren wir für Sie.
  • Absetzbare Kosten:
    Wir beraten Sie umfassend, welche Kosten Sie steuerlich geltend machen können, seien es Fahrtkosten, Versicherungen, Arbeitsräume und Arbeitsmaterialien, Aufwendungen für Bewirtungen, Werbung und Marketing oder Fortbildungen.
  • Dokumentation/Belegaufbewahrung:
    Und selbstverständlich unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Buchführung.

Eröffnung eines Yoga- oder Fitnessstudios

Bei Existenzgründung sollten Sie sich vom ersten Tag an den Rat eines Steuerexperten einholen. Das gilt für Yoga und Fitness wie für jede andere Branche auch. Es ist wichtig, schon in der frühesten Planung einen Steuerexperten ins Boot zu holen, um von Beginn an die richtigen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel in der Wahl der Rechtsform, beim Erstellen eines tragfähigen Businessplans, bei der Frage, ob das Personal in Festanstellung oder freiberuflich beschäftigt werden soll, was in punkto Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsversicherung zu beachten ist und vielem mehr. Und natürlich beraten wir Sie permanent im laufenden Betrieb zur steuerlichen Erfassung, Buchführung inklusive Aufbewahrungspflicht und allen steuerrelevanten Fragen.

Ihr Steuerberater für Yoga und Fitness: Kanzlei Böttcher

Egal, ob Sie als Fitness- oder Yogatrainer tätig sind oder ein eigenes Studio gründen möchten (oder bereits Inhaber eines solchen sind): Bei uns bekommen Sie Unterstützung in allen Fragen des Steuerrechts, so dass Sie sich Ihren wirklichen Kompetenzen widmen können, während wir Ihnen den Rücken freihalten. Wir regeln Ihre finanziellen Fragen und begleiten Sie für Ihre sorglose und sichere Zukunft.

 

Kontaktieren Sie uns gern für ein erstes Kennenlernen. Wir freuen uns auf Sie.

 

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