Mit unseren Leistungen bieten wir Yogalehrern und Betreibern von Yoga- und Fitnessstudios das komplette Paket in Sachen Steuern, so dass Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Unsere Erfahrung in der Beratung von Mandanten aus den Bereichen Yoga und Fitness. Wir betreuen viele Yogalehrer und Betreiber von Yoga- und Fitnessstudios und sind daher mit den speziellen Anforderungen der Branche natürlich bestens vertraut. Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung im Segment Yoga/Fitness zu Nutze!
Ohne Steuerberater laufen Sie Gefahr, die falschen finanziellen Entscheidungen zu treffen, was Sie teuer zu stehen kommen kann. Daher benötigen Sie einen Partner mit Expertise: die Steuerkanzlei Böttcher. Denn ob Existenzgründung, Einkommensteuererklärung, Jahresabschluss, Buchhaltung etc. – wir beraten Sie umfassend und kompetent als Ihr zuverlässiger Begleiter in allen steuerlichen Fragen rund um das Thema Yoga- und Fitnessstudios.
Sie brauchen einen kompetenten Steuerberater? Vereinbaren Sie gleich ein Beratungsgespräch!
Wenn Sie als Yogalehrer oder Fitnesstrainer tätig sind, gilt es im Hinblick auf das Thema Steuern einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Oft wird in der Branche der nebenberufliche Einstieg gewählt. Neben dem Hauptjob absolvieren viele, die Ihre Leidenschaft irgendwann auch beruflich ausüben möchten, eine Ausbildung zum Fitnesstrainer oder Yogalehrer und beginnen zunächst neben ihrem ursprünglichen Beruf ihre Karriere im Bereich Yoga bzw. Fitness.
Schon hier sollten Sie die Weichen stellen für eine erfolgreiche Zukunft, denn es stellt sich die Frage, ob Sie mit einer Gewerbeanmeldung durchstarten oder freiberuflich tätig sein wollen. Wir als Ihr Steuerberater zeigen Ihnen dabei die richtige Variante auf und bewahren Sie vor der falschen Wahl: Wenn Sie beispielsweise nur für ein Fitnessstudio als Freiberufler tätig sind und Ihre Dienstleistung nicht am freien Markt anbieten, besteht die Gefahr, dass Ihnen das vom Finanzamt als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird.
Auch andere Fragen sind von Bedeutung, so beraten wir Sie zum Beispiel zu folgenden Themen:
Bei Existenzgründung sollten Sie sich vom ersten Tag an den Rat eines Steuerexperten einholen. Das gilt für Yoga und Fitness wie für jede andere Branche auch. Es ist wichtig, schon in der frühesten Planung einen Steuerexperten ins Boot zu holen, um von Beginn an die richtigen Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel in der Wahl der Rechtsform, beim Erstellen eines tragfähigen Businessplans, bei der Frage, ob das Personal in Festanstellung oder freiberuflich beschäftigt werden soll, was in punkto Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsversicherung zu beachten ist und vielem mehr. Und natürlich beraten wir Sie permanent im laufenden Betrieb zur steuerlichen Erfassung, Buchführung inklusive Aufbewahrungspflicht und allen steuerrelevanten Fragen.
Egal, ob Sie als Fitness- oder Yogatrainer tätig sind oder ein eigenes Studio gründen möchten (oder bereits Inhaber eines solchen sind): Bei uns bekommen Sie Unterstützung in allen Fragen des Steuerrechts, so dass Sie sich Ihren wirklichen Kompetenzen widmen können, während wir Ihnen den Rücken freihalten. Wir regeln Ihre finanziellen Fragen und begleiten Sie für Ihre sorglose und sichere Zukunft.
Kontaktieren Sie uns gern für ein erstes Kennenlernen. Wir freuen uns auf Sie.
Ihre Steuerkanzlei Böttcher in Hamburg