Umstellung von Registrierkassen

Ab dem 1 Januar 2020 müssen alle Registrierkassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden die zertifiziert sein muss. Diese Technologie soll jedoch voraussichtlich zu Beginn 2020 noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein.

Dies hat bei vielen Betroffenen mit Registrierkassen eine gewisse Unsicherheit hervorgerufen. Das Finanzministerium von Bayern hat sich aus diesem Grund für eine möglichst lange Frist ausgesprochen. Nach dem bayrischen Finanzministerium sollen die Betroffenen mindestens bis zum 30. September 2020 Zeit haben ihre Kassen umzustellen. Auf dieses Datum wurde sich jetzt geeinigt.

 

Wieso eine Umstellung von Registrierkassen erfolgen muss?

Die Umstellung von Registrierkassen hat den Zweck, sich für Manipulation zu schützen und Kassenbuchungen sicher zu wissen. Dies hat den Vorteil, dass eine verlässliche Grundlage zur eine gleichmäßige Besteuerung geschaffen werden kann.

Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen.

 

Wer ist eigentlich betroffen?

Betroffen sind alle, die ihre Bargeldeinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen.

Bis zum 30. September muss nun dafür gesorgt werden, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen so schnell wie möglich zugänglich sind und somit alle Betroffenen erfolgreich die Umstellung von Registrierkassen vollziehen können.

 

Update Juli 2022

Seit dem 14.07.2022 setzt die Meldepflicht vorläufig aus, da an einem elektronischen Formular für die Übermittlung gearbeitet wird. Hier erfahren Sie mehr zum Update der Meldepflicht für elektronische Kassensysteme.

Arno Böttcher