Die besten Steuertipps für Immobilienbesitzer

Immobilien besitzt man einfach nur? Weit gefehlt! Hier kommen unsere Steuertipps für Immobilienbesitzer

Das Auf und Ab auf dem Immobilienmarkt kann kaum schrecken – die Immobilie zählt weiterhin zu den beliebtesten Wertanlagen der Deutschen. Laut Statistik besitzen knapp 30% der Deutschen ein eigenes Haus und knapp 5% eine Eigentumswohnung. Doch Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, müssen auch viele Kosten selbst tragen. Wer es geschickt anstellt, kann mit seiner Immobilie aber auch effektiv Steuern sparen.

Steuern sparen: Geld zurück für Modernisierungen, Handwerkerleistungen und vieles mehr

Die Einkommenssteuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. Sie bietet aber auch die Chance, vom Fiskus Geld zurückzubekommen. Dabei ist das deutsche Steuerrecht in vielerlei Hinsicht nicht besonders transparent. Umso wichtiger ist es für Immobilieneigentümer, sich über die wichtigsten Sparmöglichkeiten zu informieren. Insbesondere wer plant, eine Immobilie als Kapitalanlage zu erwerben, sollte sich vorab einen Überblick über die verschiedenen Steuersparmöglichkeiten verschaffen.

Grundstückserwerb und Hausbau trennen

Wer ein Haus bauen möchte, sollte darauf achten, das Grundstück und den Hausbau von zwei getrennten Parteien zu erwerben beziehungsweise erstellen zu lassen. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich ggf. Grunderwerbsteuer vermeiden.

Abschreibung für Abnutzung

Mit den Jahren nutzt sich auch eine Immobilie ab, was als Wertminderung anzusehen ist. Diese Minderung kann mit der Gebäudeabschreibung, genannt Abschreibung für Abnutzung, steuerlich geltend gemacht werden. Sie ist einer der größten Abschreibungsposten für Immobilienbesitzer. Ihre Höhe hängt von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie ab, die zur Nutzungsdauer in Bezug gebracht wird. Für Alt- und Neubauten sowie für denkmalgeschützte Gebäude gibt es unterschiedliche Abschreibungsmöglichkeiten. Genaueres dazu erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Achtung: Eine Abschreibung für Abnutzung ist nur für Eigentümer anwendbar, die ihre Immobilie vermieten, für selbst genutzten Wohnraum ist keine Abschreibung möglich. Grundstücke können grundsätzlich nicht abgeschrieben werden, denn das Grundstück nutzt sich nicht ab.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Eigentümer dürfen 20% ihrer Handwerkskosten, maximal aber 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen und so ihre Steuerlast senken. Angerechnet werden dabei nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten können nicht abgesetzt werden. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Kostenarten auf der Rechnung separat ausgewiesen werden. Auch Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind in diesem Rahmen von der Steuer absetzbar, also zum Beispiel die Sanierung eines maroden Dachs. Schafft ein Eigentümer neue Wohnfläche in einem bereits vorhandenen Haushalt, kann er ebenfalls die Kosten steuerlich geltend machen – beispielsweise beim Dachbodenausbau. Keine Steuervorteile hat hingegen, wer sein Haus oder seine Wohnung selbst renoviert. Bei einem Neubau kann ebenfalls nichts abgesetzt werden.

Achtung:Es müssen dem Finanzamt Rechnungen vorgelegt und nachgewiesen werden, dass diese per Banküberweisung beglichen wurden.

Haushaltsleistungen

Beauftragt der Eigentümer eine Hilfskraft für sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“, kann er die Kosten ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen. Zu den begünstigten Tätigkeiten gehören unter anderem Putzen, Schnee räumen, sowie Kochen, Gartenpflege oder die Kinderbetreuung im eigenen Haus. Für Leistungen von Minijobbern, die bei der Minijobzentrale gemeldet sind, kann der Eigentümer 20%, jedoch maximal 510 Euro absetzen. Sind die Hilfskräfte sozialversicherungspflichtig oder selbstständig tätig, können Eigentümer bis zu 4.000 Euro pro Jahr von ihrer Steuerschuld abziehen.

Modernisierung von Immobilien unter Denkmalschutz

Der Staat unterstützt die Erhaltung von Denkmälern, die vom Eigentümer saniert werden, in dem die Kosten für die Modernisierung als Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden können. Dies ist über zehn Jahre mit jeweils neun Prozent des zu versteuernden Einkommens möglich, sofern der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt. Vermietet er die Immobilie, können die Sanierungskosten acht Jahre lang mit neun und weitere vier Jahre lang mit sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden.

Verschenken statt vererben

Möchte ein Immobilieneigentümer sein Haus oder seine Wohnung an die Kinder oder Enkelkinder weitergeben, ist dies bei Kindern bis zu einem Betrag von 400.000 Euro und bei Enkelkindern bis zu einem Betrag von 200.000 Euro steuerfrei möglich. Ist die Immobilie teurer, muss der Erbe Steuern zahlen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen: Dafür muss der Eigentümer seine Immobilie mindestens zehn Jahre vor seinem Ableben an seine Nachkommen als Schenkung übertragen. Bis zum Steuerfreibetrag von 400.000 Euro bzw. 200.000 Euro fallen auch für Schenkungen keine Steuern an. Nach dem Ableben müssen die Nachkommen nur noch den Rest des Erbes versteuern – oder auch gar keine Steuern zahlen, wenn der Wert des restlichen Erbes unter 400.000 Euro bzw. 200.000 Euro liegt.

Steuerliche Beratung rund um Ihre Immobilie

Immobilien können eine gute und sinnvolle Investition sein. Die steuerlichen Aspekte beim Kauf einer Immobilie sind allerdings oft von großer Bedeutung. Wenn Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu erwerben, zu vermieten oder zu verkaufen, unterstützen wir Sie gerne umfassend und professionell..

Arno Böttcher