Steuerberater für Musiker

Tax, Drugs & Rock ’n’ Roll – Wir haben die besten Steuertipps für MusikerInnen

Das Hobby zum Beruf machen – davon träumen viele Musiker. Wer allerdings mit seiner Musik Geld verdient, der muss über Einnahmen und Ausgaben gut buchführen und eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Welche Steuern für Sie als Musiker relevant sind und wie Sie möglicherweise noch Steuern sparen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Eine grundlegende Entscheidung die jeder treffen muss, der Waren oder Dienstleistungen verkauft – damit also auch Sie als Musiker – ist der Umgang mit der Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer müssen Sie die Umsatzsteuer nämlich nicht ausweisen, profitieren aber gleichzeitig auch nicht mehr vorm Vorsteuerabzug. Wann aber gelten Sie als Kleinunternehmer? Und wann kann es sich lohnen, auf den Kleinunternehmerstatus zu verzichten?

Kleinunternehmer – ja oder nein?

Zunächst ist die Ausweisung der Umsatzsteuer ein bürokratischer Aufwand, bei dem wir Ihnen als Steuerberater gerne behilflich sind. Aus Vereinfachungsgründen sind Kleinunternehmer jedoch nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer für sonst steuerpflichtige Umsätze auszuweisen. Um als Kleinunternehmer zu gelten, darf der Umsatz im vergangenen Geschäftsjahr 17.500 Euro nicht überschritten haben und die voraussichtlichen Einnahmen für das nächste Jahr dürfen nicht über 50.000 Euro liegen. Für die Meisten die gerade anfangen als Musiker Geld zu verdienen, wird dies zutreffen. Als Kleinunternehmer dürfen Sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und ebenso keine Umsatzsteuer bei der Bezahlung von Rechnungen abziehen (in diesem Fall die sogenannte Vorsteuer).

Zunächst klingt der Verzicht auf die Umsatzsteuer als Kleinunternehmer verlockend, doch es kann auch nachteilig sein, die Umsatzsteuer nicht auszuweisen und somit auch den Vorsteuerabzug nicht nutzen zu können – und zwar immer dann, wenn die Ausgaben für z. B. Instrumente, Technik etc. höher sind als die Einnahmen, da bei der Bezahlung von Rechnungen der volle Betrag ohne Vorsteuerabzug gezahlt werden muss.

Komplette Steuerbefreiung für Musiker

Es gibt sogar die Möglichkeit, als Musiker komplett von der Steuerlast befreit zu werden. Dafür wird eine entsprechende Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde benötigt. Um diese Bescheinigung zu erhalten, wird von einem Sachverständigen geprüft, ob mit der musikalischen Leistung ein wertvoller Beitrag zu Kunst und Kultur geleistet wird. Erfolgversprechend ist dies allerdings eher in „ernsten“ Genres wie Klassik oder ähnlichem. Wird diese Bescheinigung allerdings ausgestellt, entfallen Steuern für alle typischen Auftrittsleistungen. Diese dürfen dann natürlich auch nicht ausgewiesen werden. Diese Art der Steuerbefreiung ist vor allem Musikern zu empfehlen, die den entsprechenden kulturellen Beitrag leisten und hauptsächlich von Live-Auftritten leben.

Umsatzsteuersätze: 7% oder 19%?

Bei fast allen Umsätzen fällt der übliche Steuersatz von 19% an. In einigen Fällen wurde der Steuersatz vom Gesetzgeber aber auf 7% gesenkt – nämlich bei Gütern für den sogenannten Grundbedarf. Glücklicherweise gehört Musik zu dieser Gruppe – jedoch nicht jede Form der Musik und auch nicht für sonstige Umsätze, mit denen ein Musiker zu tun hat. Da die Abgrenzung oft unklar ist, empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Verluste verrechnen

Besonders zu Beginn der musikalischen Karriere steht am Ende der Gewinnermittlung oft gar kein Gewinn, sondern ein Verlust. Dann waren die Betriebsausgaben höher als die Einnahmen. Diese Verluste können Musiker mit Gewinnen aus anderen Einkünften wie Mieteinnahmen oder – bei Zusammenveranlagung – auch mit den Einkünften des Ehepartners verrechnen.

Bleibt auch danach der Gesamtbetrag noch negativ, darf der Verlust als Verlustrücktrag von den Einkünften des Vorjahres abgezogen werden. Reicht das nicht oder ist es günstiger, kann der Musiker ihn sogar als Verlustvortrag von seinen Einkünften des nächsten Jahres abziehen.

Mit entsprechendem Know-How ist es also möglich, Geld zu sparen – damit auch Sie profitieren, stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

Arno Böttcher