Steuererrklärung

Betriebsausgaben – Definition und Erklärungen

Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die ein Unternehmen ausschließlich aus Gründen des Betriebs veranlasst.Alles, was Sie brauchen, um den Betrieb zu führen und Kosten, die durch unternehmerisches Handeln entstehen, sind der Herkunft nach Betriebsausgaben. Diese Kosten in Form von Geld oder Sachwerten sind steuerlich abzugsfähig, so legt es das Einkommenssteuergesetz (EStG) fest.

Welche Betriebsausgaben lassen sich von der Steuer absetzen?

Folgende Ausgaben lassen sich beispielsweise von der Steuer absetzen:

  • Kosten für Büromaterialien
  • Kosten für Miete
  • Leasingkosten für Büroräume und Fahrzeuge
  • Telefon- und Internetkosten
  • Werkzeugkosten
  • Reisekosten

Es gibt jedoch auch Betriebsausgaben, die nicht von der Steuer abgesetzt werden können. Dazu gehören beispielsweise:

  • Geschenke über 35 Euro
  • Gewerbesteuer oder Strafgelder
  • Bewirtungskosten aus betrieblicher Veranlassung sind zu 70 % abziehbar. 30 % der Kosten werden nicht anerkannt
  • Verpflegungskosten, die die pauschalen Sätze überschreiten
  • Kosten, die für die Fahrt zwischen Wohnung und Büro entstehen

Wie lassen sich Betriebsausgaben optimieren?

Betriebsausgaben zu optimieren und Steuern zu sparen setzt voraus, dass alle Belege sorgfältig und pünktlich erfasst werden. So lässt sich sicherstellen, dass alle Kosten in der Steuererklärung angegeben werden können.

Betriebsausgaben lassen sich senken, indem beispielsweise Werbungskosten für Selbstständige genutzt werden. Diese verringern den Gewinn und finden in der Steuererklärung Platz. In der Steuererklärung finden zudem alle Kosten Platz, die in den folgenden Bereichen anfallen: Kosten für einen Dienstwagen, Beträge für die Bewirtung von Geschäftspartnern, Kosten für ein Homeoffice, Kosten für eine Zweitwohnung.

Um zu erfahren, welche genauen Kosten Sie bei Ihrer Steuererklärung absetzen können, wenden Sie sich an eine Steuerberatung. Kanzlei Böttcher steht Ihnen bei Ihrer Steuererklärung gern zur Seite. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns und lassen Sie sich beraten.

Arno Böttcher