Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen
Sie möchten sich mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft nehmen und sich nicht mehr um die Lohn- und Gehaltsabrechnung kümmern? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Kanzlei Böttcher ist Ihr kompetenter Partner für die Erstellung und Abwicklung Ihrer monatlichen Entgeltabrechnungen. Dabei beachten wir alle gesetzlichen Vorschriften und Fristen und erstellen alle erforderlichen Meldungen und Bescheinigungen.
Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Know-how im Bereich der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung und helfen Ihnen bei der Optimierung Ihrer Prozesse. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein individuelles Angebot!
Was ist eine Lohnabrechnung und wer muss diese erstellen?
Die Lohnabrechnung ist eine monatliche Übersicht über die Einnahmen und Abzüge eines Arbeitnehmers. Jeder Arbeitgeber ist laut § 108 der Gewerbeordnung (GewO) grundsätzlich zum Erstellen einer Gehalts- oder Lohnabrechnung verpflichtet. Die Lohnabrechnung muss für alle Arbeitnehmer erstellt werden, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses (z.B. Vollzeit, Teilzeit, Minijob, etc.). Die Lohnabrechnung muss einem bestimmten Schema folgen und einige Pflichtangaben enthalten.
Schema und Pflichtangaben einer Lohnabrechnung
Die Lohnabrechnung muss verschiedene Daten enthalten, die den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer identifizieren und die Einnahmen und Abzüge des Arbeitnehmers aufschlüsseln
- Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
- Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Abrechnungszeitraum und Zahltag
- Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibetrag/Freibetrag für Lohnsteuerzwecke
- Beitragsgruppe zur Sozialversicherung
- Arbeitsstunden, Urlaubstage und Fehlzeiten
- Zusammensetzung des Bruttoarbeitsentgelts (z.B. Grundlohn, Zuschläge, Prämien, etc.)
- Gesetzliche Abzüge (z.B. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, etc.)
- Sozialversicherungsbeiträge (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, etc.)
- Sonstige Abzüge (z.B. Betriebsratsumlage, vermögenswirksame Leistungen, etc.)
- Nettobezüge und Auszahlungsbetrag
Die Erstellung einer Lohnabrechnung erfolgt grundsätzlich immer nach diesem Schema:
- Gesamtbruttolohn ermitteln
- Anfallende Steuern aus dem Steuerbrutto berechnen
- Sozialversicherungsbeiträge aus dem Sozialversicherungsbrutto ermitteln
- Nettogehalt bzw. Nettolohn berechnen
- Auszahlungsbetrag ermitteln
Arten von Anstellungsverhältnissen:
Zu den gängigsten Arten von Arbeitsverhältnissen gehören:
- Unbefristetes Arbeitsverhältnis: Ein Arbeitsverhältnis ohne zeitliche Begrenzung, das gesetzliche und tarifliche Schutzbestimmungen bietet
- Befristetes Arbeitsverhältnis: Ein Arbeitsverhältnis mit einer festgelegten Laufzeit oder einem bestimmten Zweck, dass nach Ablauf oder Erreichen endet
- Vollzeitbeschäftigung: Ein Arbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden
- Teilzeitbeschäftigung: Ein Arbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 35 Stunden
- Minijob: Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlichen Einkommen von höchstens 450 Euro, das pauschal versteuert und sozialversichert wird
- Praktikum: Ein zeitlich begrenztes Ausbildungs- oder Berufsorientierungsverhältnis mit oder ohne Vergütung
- Studentenjob: Ein Beschäftigungsverhältnis für Studierende mit besonderen Regelungen für Steuern und Sozialversicherung
- Zeitarbeit: Ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen und einem Arbeitnehmer, der an andere Unternehmen überlassen wird