erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer – was genau ist das eigentlich?

Wussten Sie schon – auch Erbe muss in Deutschland versteuert werden. Wie es mit Einkommen eben nun mal so ist…

Wie viel Steuern auf den Erben zukommen, hängt dabei jedoch nicht von der Höhe des Erbes ab. Doch wovon hängt die Höhe der Erbschaftssteuer dann ab?

Wie errechnet sich die Erbschaftssteuer?

Wie hoch die steuerliche Belastung ist, hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erben und dem Erblassendem ab. Es gilt, je enger die Verwandtschaft, umso höher ist der Steuerfreibetrag. In Zahlen bedeutet dies:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner: können bis zu 500.000. Euro steuerfrei erben
  • Jedes Kind des Erblassenden: hier gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.
    • Sollten die Kinder des Verstorbenen bereits vorher gestorben sein, gilt dies für die Enkel.
    • Leben die Kinder noch, gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro für die Enkel.
    • Der Freibetrag für Urenkel liegt bei 100.000 Euro.
  • Eltern, die von ihren Kindern erben: Freibetrag von 100.000 Euro.
  • Für alle übrigen Erben (ggf. auch ohne Verwandtschaftsverhältnis): Freibetrag von 20.000 Euro.

 

Wann fallen die Steuern an?

Sollte das Erbe den jeweiligen Freibetrag (siehe oben) überschreiten, muss dieser Betrag versteuert werden. Die Versteuerung hängt von drei Steuerklassen ab.

  1. Steuerklasse I.: Dies ist der günstigste Steuersatz. Er betrifft Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie weitere enge Verwandte.
  2. Steuerklasse II: Dies ist der zweitgünstigste Steuersatz. Er betrifft entferntere Verwandte wie Geschwister und Geschwisterkinder, Stiefeltern und Schwiegereltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten.
  3. Steuerklasse III: Hier gelten die höchsten Steuersätze. Betroffen sind alle übrigen Erwerber, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind.

Zudem gibt es noch zahlreiche Ausnahmen, bei denen keine Erbschaftssteuer anfällt.

Für mehr Informationen rund um das Thema Erbschaftssteuer, Steuerklassen und Ausnahmen wenden Sie sich gerne direkt an uns.

 

Arno Böttcher