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Fehlerhafte Kassenführung vermeiden und Bußgelder sparen!

Ab Neujahr 2020, also ab dem 01.01.2010 gibt es eine verschärfte Rechtslage hinsichtlich einer fehlerhaften Kassenführung. Wer seine Kasse fehlerhaft führt kann ab 2020 mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen. Vorher belief sich die Buße auf 5.000€

Steuergefährdung durch fehlerhafte Kassenführung

Bei einer Betriebsprüfung wird die fehlerhafte Kassenführung oftmals vorübergehend gestoppt, um dies unentdeckt zu lassen. Wenn jedoch eine unangekündigte Kassen-Nachschau durchgeführt wird, kann die Steuergefährdung, die durch eine nicht-saubere Kassenführung entsteht, aufgedeckt werden.
§ 379 Abs. 1 Nr. 3 AO (Steuergefährdung) erfasst Verhaltensweisen, die möglicherweise später zu Steuerverkürzungen führen können.
Das Bußgeld für solche Ordnungswidrigkeiten wird durch Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 zum 1.1.2020 von 5.000€ auf 25.000€ angehoben.

Vorteile der Kassen-Nachschau

Um Steuerverkürzungen zu verhindern, dient die sogenannte Kassen-Nachschau als mögliche Aufdeckungs-Methode.
Durch die zeitnahe Kassen-Nachschau lassen sich die Fehlerquellen schnell erkennen und nachweisen.
Bei einem Testessen oder einem Testkauf oder anhand des Kassenbons kann festgestellt werden, ob ein Bußgeld fällig wird.

Wie kann eine fehlerhafte Kassenführung nachgewiesen werden?

Wenn bei einem Testkauf oder einem Testessen Fehler festgestellt wurden und der Tatbestand aber bestritten wird, dann muss der Prüfer die Ordnungswidrigkeit nachweisen.
Die Kassen-Nachschau muss die Ordnungswidrigkeit gerichtsfest beweisen.
Eine andere Möglichkeit bietet der Kassenbon oder das Kontrollmaterial welches beim Testbesuch gesammelt wurde.
Zudem können Fotos, der Zeugenbeweis durch den oder die Prüfer aufgrund der beobachtenden Kassenführung, das Protokoll der Observation, oder Sachverständigengutachten sowie die Vernehmung des Personals als weitere Beweismöglichkeit dienen.

Auch verdeckte Videoaufnahmen (von Privatpersonen oder vom Unternehmen) sind zulässiges Material, um den Verstoß zu beweisen. Zeigen diverse Überwachungsvideos in einem gastronomischen Betrieb für den Zeitraum von einem Monat, dass Mitarbeiter zahlreiche Bezahlvorgänge nicht im Kassensystem erfasst haben ist dies ein Beweis der Ordnungswidrigkeit und spricht gegen die Richtigkeit der Buchführung.

Was, wenn es zu einer erneuten Ordnungswidrigkeit kommt?

Sollte die Kassenführung erneut fehlerhaft sein kann das Bußgeld wiederholt verhängt werden. Bei einem weiteren Verstoß wird es dann aber sogar teurer.
Eine fehlerhafte Kassenführung nach einer Kassen-Nachschau fehlerhaft weiterzuführen ist riskant, risikobehaftet und waghalsig.
Die Kassenführung sollte also stets aufmerksam und korrekt geführt werden, dies tut dem Geldbeutel und auch der Moral gut.

Arno Böttcher