öffentlicher verkehr jobticket

Jobticket steuerfrei ab 2019!

Nicht jeder Arbeitnehmer hat das Glück, dass seine Arbeitsstelle fußläufig erreichbar ist. Ein Großteil nimmt morgens und abends einen Arbeitsweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto auf sich.

Arbeitgeber unterstützen oftmals diejenigen, die ihren Arbeitsweg mit Bus, Straßenbahn, S-oder U-Bahn zurücklegen mit einem sogenannten Jobticket. Das Jobticket kommt dann zum tragen, wenn Arbeitnehmer den Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt nutzen.

Das Jobticket gehört bei einzelnen Unternehmen zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Hinblick auf die Umweltbilanz .

Arbeitgeber und Arbeitnehmern die solch ein Jobticket nutzen können sich ab 2019 nun freuen! Das neue Gesetz zum steuerfreien Jobticket ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten.

 

Was hat sich beim Jobticket im Jahr 2019 geändert?

Das Jobticket wird steuerfrei! Eine ähnliche Steuerbefreiung gab es bereits früher. Im Zuge von Einsparmaßnahmen wurde diese jedoch Ende 2003 gestrichen. Ab 2019 greift die Steuerbefreiung nun wieder!

Dies hat zur Folge, dass auch die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel steuerlich attraktiver wird.

Der private Nutzungsanteil den Mitarbeiter zahlen mussten, wenn Sie das Jobticket zusätzlich zum Gehalt bekommen haben, muss ab 2019 nicht mehr versteuert werden!

Ob der Arbeitgeber die Fahrkarte selbst kauft und bereitstellt (= Sachbezug) oder dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zahlt, ist am Ende egal.

Der Wert der steuerfreier Jobtickets wird auf die Entfernungspauschale angerechnet. Dadurch kommt es zu keiner doppelten Vergünstigung durch die Steuerfreiheit des Zuschusses und die Geltendmachung der Fahrtkosten.

Zudem fällt das Jobticket nicht unter die 44-EUR-Freigrenze. Die Freigrenze kann nun also für andere Zuschüsse genutzt werden.

 

Wann greift die Neuregelung?

Die Neuregelung greift nur, wenn das Jobticket nicht durch Entgeltumwandlung finanziert wird. Auch die Nutzung eines Taxis ist durch die Steuerfreiheit ausgeschlossen.

 

Voraussetzungen für ein Jobticket

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigungen durch ein Jobticket sind:

  • Die Vergünstigung muss im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.
  • Der Zuschuss kann durch die kostenlose oder vergünstigte Überlassung eines Jobtickets oder durch den Zuschuss erfolgen.
  • Der Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn erfolgen.
  • Begünstigt sind Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und alle weiteren Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Luftverkehr und der Transport mit Taxen sind ausgeschlossen.

 

Wie sieht es bei privaten Fahrten aus?

Die Steuerbegünstigung gilt auch für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Das steuerfreie Jobticket kann also auch in der Freizeit für private Fahrten genutzt werden.

Arno Böttcher