Unternehmensgründung – Gmbh oder GbR?

Wenn Sie eine Unternehmensgründung planen, sollten Sie die Rechtsform genau überlegen und die Entscheidung zur GmbH oder GbR anhand von Fakten und fundierter Kenntnis treffen. Vor allem der Gründungsaufwand und die Haftungsregularien stehen im Vordergrund und sollten einflussnehmend für Ihre Entscheidung sein. Bei einer Gründung ohne Startkapital von 25.000 Euro aufwärts zur freien Verfügung, sind Ihre Möglichkeiten vorab begrenzt und Sie können eine GbR, aufgrund der finanziellen Umstände aber keine GmbH gründen.  

GmbH oder GbR? Hier liegen die Unterschiede

Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also die GbR, ist der Aufwand einer Unternehmensgründung gering. Ab 2 Personen mit gleichen Interessen können Sie die nicht im Handelsregister eintragungspflichtige Personengesellschaft gründen und einen Gesellschaftsvertrag für alle Gesellschafter abschließen. Stamm- und Grundkapital müssen Sie nicht einlegen, wodurch die GbR bei kleinen und mittelständischen Unternehmensgründungen sehr beliebt ist. Anders verhält es sich bei der GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro Einlage erfordert. Die Hälfte der Summe ist bereits vor der notwendigen notariellen Beglaubigung zu erbringen und bleibt als festes Kapital im Eigentum der GmbH bestehen. Die Beurkundung vom Notar, sowie die Eintragung im Handelsregister sind Grundvoraussetzungen für die GmbH Gründung und können, ebenso wie das Stammkapital nicht umgangen werden. Bezüglich der Haftung lässt sich die Frage zur GmbH oder GbR einfacher beantworten, da die GmbH nicht mit Privatvermögen haftet und dementsprechend kein finanzielles Risiko außerhalb der Gesellschaft mit sich bringt. Anders ist es bei der GbR, in der jeder Gesellschafter für die anderen Inhaber zur Haftung gezogen und von Gläubigern belangt werden kann.  

Fazit für die Unternehmensgründung

Beide Rechtsformen überzeugen sowohl mit Vorteilen, wie auch mit Nachteilen. Generell lässt sich sagen, dass Sie bei Gründung einer GmbH über mehr Kapital verfügen müssen und diese Rechtsform nur wählen sollten, wenn Sie ein größeres Unternehmen planen und die Prognose anhand der Rentabilitätsvorschau und des Businessplans erfolgversprechende Tendenzen aufzeigt. Sie haben Fragen welche Unternehmensform für Ihre Gründung die “passende” ist? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns! Ihre Kanzlei Böttcher

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