Neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Kassensystemen

Neues Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Kassensystemen

Die Manipulation von Kassen ist für das Bundesministerium für Finanzen eine Problematik, die eine lange Vorgeschichte besitzt. Nach dem Willen des Ministeriums wird dem bald Einhalt geboten, um die jährlichen Steuerausfälle in Milliardenhöhe einzudämmen.  

Manipulation von Kassen – Problematik und Hintergründe

Im Bereich der Gastronomie und bei Geschäften und Unternehmen, die hauptsächlich Bargeldgeschäfte abwickeln, sind durch den Einsatz der bisher gängigen elektronischen Kassen die Möglichkeiten für Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Die Finanzämter können nur teilweise die täglichen Einnahmen auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Diese Überprüfung kann auch durch eine Außenprüfung der Finanzämter nicht lückenlos erfolgen, weil die Manipulation von Kassen nicht ermittelt und nachgewiesen werden kann. Die Finanzämter können laut derzeitigen Stand der Dinge etwaige Stornierungen und deren Gründe nicht erkennen und auch nicht überprüfen. Zudem werden von den Inhabern der Kassen sprich von den Gastronomen diverse Programme und Software im Hintergrund verwendet, die nicht erkennbare Manipulationen und Veränderungen an den tatsächlichen Kassengeschäften vornehmen können. Die Manipulation von Kassen verursacht laut Schätzungen dem Bundesministerium für Finanzen einen jährlichen Schaden bzw. Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Dieser Sachverhalt ist kein neuartiges Problem, vielmehr soll ein Jahrzehnt andauernder Praxisfall von Steuerhinterziehung beendet werden.  

Mit GoBD wird der Manipulation von Kassen ein Riegel vorgeschoben

Mit GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) werden nun vom Bundesministerium für Finanzen die Rahmenbedingungen für eine lückenlose Registrierung der Kasseneinahmen geschaffen und somit wird es bei einer Außenprüfung des Finanzamts möglich, jeden einzelnen Buchungsposten der elektronischen Kassengeräte nachzuvollziehen. Parallel dazu werden auch die rechtlichen Bestimmungen durch gesetzliche Ergänzungen in der Abgabenordnung komplettiert und dabei werden parallel zu den Aufzeichnungspflichten auf Papierform, nun der Paragraf § 146a AO-E hinzugefügt. Der Paragraf § 146a AO-E ist die IT-Version für die Aufzeichnungspflichten bei der Buchführung. Der grundlegende Gedanke des Gesetzes ist die Vorgabe, welche Voraussetzungen die elektronischen Kassensysteme in Zukunft besitzen müssen.  

Pflichten und Strafen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben

Es muss vom Gastronomen bzw. Unternehmer die vorgegebenen  

  • Schnittstellen,
  • Speichermedien,
  • Zertifizierung von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen,
  • Einzigartigkeit und Unveränderbarkeit

der Kassendaten erfüllt werden, damit die Manipulation von Kassen in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Im Zuge dieser anstehenden Gesetzesänderung werden übrigens schon Kassensysteme, von den entsprechenden Unternehmen die dem GoBD entsprechen, angeboten und beworben. Damit eine nachträgliche Manipulation von Kassen unmöglich wird, werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Zertifizierung erarbeitet und abschließend vorgegeben, welche dann im oben genannten Paragrafen der Abgabenordnung verankert sein wird. Bei Zuwiderhandlungen wird in der Abgabenordnung § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4-5 AO-E mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro derjenige bestraft, welcher nicht seine Kassen mit der vorgegebenen Sicherheitstechnik ausrüstet oder vor Manipulation schützt.  

Fazit – Manipulation von Kassen

Mit der Gesetzesänderung soll nun die Manipulation von Kassen zukünftig verhindert werden und der technische Fortschritt der elektronischen Kassen samt der manipulativen Software in die Schranken verwiesen werden. Die ergänzenden und neuen Gesetze in der Abgabenordnung verschaffen bei diesem Sachverhalt eine absolute Klarheit im rechtlichen Sinne. Es besteht Klarheit in diesem Sinne, weil alle Schlupflöcher durch die vorgeschriebene Sicherheitstechnik vom Gesetzgeber geschlossen werden. Die Finanzämter können nun die Einnahmen chronologisch nachvollziehen und bei der Außenprüfung detailliert einzelne Geschäftsvorfälle einsehen und kontrollieren. Das Bundesministerium für Finanzen möchte ganz klar die Steuerhinterziehung bei der Nutzung von elektronischen Kassensystemen endgültig beenden.

Die Steuerkanzlei Böttcher hat die steuerliche Beratung von Unternehmen aus dem Bereich der Gastronomie als Kernbereich erschlossen. Wir beraten eine Vielzahl an kleinen und mittelständischen Unternehmen der Gastro-Branche in Hamburg und über Hamburgs Stadtgrenzen hinaus. Unsere Erfahrung bzgl. der unterschiedlichsten Herausforderungen dieser Branche ist Basis für unsere Kompetenz und Voraussetzung als Ihr fähiger Partner für die Steuerlandschaft.   Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer 040 / 411 60 62 – 70. Gerne können Sie einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren. Diese befindet sich in der Goernestraße 13 a in Hamburg. Wir freuen uns auf Sie!

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