Gesetzesentwurf für neue Vorgaben bei elektronischen Kassen
Elektronische Kassensysteme gehören im Einzelhandel und anderen Branchen wie selbstverständlich zum Arbeitsalltag dazu. Bereits in den vergangenen Jahren wurden auf diesem Gebiet rechtliche Veränderungen vorgenommen und weitere werden folgen. Denn das Bundesfinanzministerium hat nun einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt, der elektronische Kassensysteme noch besser vor Manipulationen schützen soll.
Zertifizierung für elektronische Kassensysteme
Der Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, dass alle elektronischen Kassensysteme in Zukunft zertifiziert werden müssen. Die Zertifizierung dient dem Zweck, die computergestützten Kassensysteme noch weiter vor Manipulationen zu schützen bzw. etwaige Manipulation besser nachweisen zu können. Denn die aktuellen Kassensysteme bieten nach wie vor die technischen Möglichkeiten, nachträgliche Veränderungen an ihnen vornehmen zu können. Ab dem Wirtschaftsjahr 2019 ist es daher Unternehmern aller Voraussicht nach nicht mehr erlaubt, nicht zertifizierte elektronische Kassensysteme zu verwenden. Für die Unternehmer hat die Zertifizierung aber auch einen Vorteil, da sie ein Schritt hin zur Beweislastumkehr bei vermuteten Kassenmanipulationen darstellt. Bisher mussten nämlich die Steuerpflichtigen in einem Verdachtsfall nachweisen, dass sie ihr Kassensystem nicht manipuliert haben. Das könnte sich durch die Zertifizierung ändern.
Einführung der Kassennachschau ab dem Jahr 2019
Der Gesetzentwurf sieht zudem auch vor, dass dem Finanzamt ab dem Jahr 2019 eine unangekündigte Kassennachschau eingeräumt wird. Das bedeutet, dass das Finanzamt berechtigt ist, unangekündigt die Geschäftsräume zu betreten und die elektronischen Daten und weitere Unterlagen des Kassensystems einzusehen. Auch durch diese Maßnahme sollen etwaige Datenmanipulationen unterbunden werden.
Fazit:
Der neue Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hat den Zweck, elektronische Kassensysteme noch besser vor Manipulationen zu schützen. Unternehmer sollten sich frühzeitig auf diese technischen und rechtlichen Veränderungen einstellen und sich am besten durch ein Steuerbüro in dieser Hinsicht beraten lassen. Wir freuen uns darauf, Sie zum Thema elektronische Kassensysteme und anderen steuerrechtlichen Fragen in unserer Steuerkanzlei ausführlich zu beraten.