Gastronomen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht

Immer mehr deutsche Kommunen versuchen durch höhere Besteuerungen der Tourismusbranche ihre Kassen aufzubessern. Auch die Stadtstaaten Hamburg und Bremen haben Gesetze verabschiedet, welche die Gastronomie und die Hotelbranche in die Pflicht nehmen. Die sogenannte Bettensteuer sieht vor, dass bei privaten Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben eine Zusatzsteuer abgeführt werden muss. Dagegen wehren sich nun in letzter Instanz zwei Hoteliers aus Bremen und Hamburg.    

Gastronomie und Hoteliers wehren sich

Bereits im Juli 2015 sind die Hoteliers aus dem Norden vor dem Bundesfinanzhof gegen die zusätzlichen Tourismusabgaben vorgegangen. Als Argumente gegen die Bettensteuer führten die Gastronomen an, dass die Aufwandssteuer einen nicht unerheblichen Mehraufwand dahingehend bedeute, dass berufliche von privaten Hotelgästen unterschieden werden müssen. Zudem würden die Vorgaben der Stadtstaaten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Gäste verletzen. Doch trotz der durchaus nachvollziehbaren Argumente der Kläger, hat der Zweite Senat des Bundesfinanzhofs zugunsten der Stadtstaaten entschieden. Doch mit diesem Ergebnis möchten sich die Gastronomie Betreiber nicht abfinden und haben daher gegen dieses Urteil Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Als neues Argument führen die Kläger ins Feld, dass die Länder Hamburg und Bremen gar keine Befugnis dazu hätten, solch eine zusätzliche Steuer einzuführen. Man darf gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht in Sachen Bettensteuer entscheiden wird.    

Aussichten

Momentan sind die Hoteliers und Gastronomie Betreiber in Hamburg und Bremen noch dazu angehalten, die Bettensteuer für privat veranlasste Übernachtungen abzuführen. Wie das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheiden wird ist noch ungewiss, daher sollten die betroffenen Hotelbetriebe sich von einer spezialisierten Steuerkanzlei ausführlich beraten lassen. Wenn auch Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Wir als Hamburger Steuerkanzlei würden uns freuen, Sie in unseren Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen.

KBAdmLB