Die häufigsten Steuerfehler von Unternehmensgründern
Gründer brennen für ihre Geschäftsidee und gründen voller Elan, um sich mit ihren innovativen Produkten, Geschäften und Dienstleistungen eine neue Lebensgrundlage zu schaffen. Leider bringt die Existenzgründung auch viele Herausforderungen mit, an die Gründer oftmals nicht denken. Insbesondere Fehler beim Umgang mit Steuer und Finanzamt kann sehr teuer werden. Deshalb sollten schon vor der Gründung Maßnahmen getroffen werden, um die häufigsten Steuerfehler zu vermeiden.
1. Rechtsform – GmbH oder GbR?
Bei der Rechtsform hat der Existenzgründer die Wahl der Wahl. Dabei spielen neben der Zahl der Gründer und einer möglichen Haftungsbeschränkung auch steuerliche Fragen eine Rolle, die oft vernachlässigt werden. So ist eine GmbH vor allem wegen der Haftungsbeschränkung beliebt. Auch das Geschäftsführergehalt klingt verlockend. Doch für dieses Gehalt fallen nicht unerhebliche Lohnsteuern an. Gerade in der Anfangsphase in der noch kein Gewinn erwirtschaftet wird, ist das Geld dafür oftmals nicht vorhanden. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Rechtsformen GbR und GmbH finden Sie in unserem ausführlichen Artikel HIER.
2. Steuervorauszahlungen – freiwillig zahlt sich aus
In der Regel dauert es lange bis zum ersten Einkommenssteuerbescheid. Nicht selten vergehen zwei oder drei Jahre, bis das Finanzamt erstmals um Zahlungen bitten. Wer vorher nur geringe Steuervorauszahlungen vereinbart hat, kann zu hohen Nachzahlungen verpflichtet werden, bei denen sich die Steuerschuld von mehreren Jahren addiert. Wer diesen Steuerfehlervermeiden will, kann freiwillig höhere Vorauszahlungen leisten.
3. Verträge – sichern Sie sich ab
Arbeitet die Familie im neu gegründeten Unternehmen mit, sollten unbedingt ordentliche Arbeitsverträge abgeschlossen werden, um Steuerfehler zu vermeiden. Denn die Kosten für die Arbeitnehmer mindern nicht nur die Steuerschuld des Unternehmens, die Familienangehörigen selbst können durch die Gehaltszahlung zahlreiche Freibeträge nutzen. Auch Darlehns- und Mietverträge schaffen nicht nur Klarheit, sondern helfen auch, Steuern zu sparen.
4. Umsatzsteuer – der Anteil für den Staat
Das leidige Thema Umsatzsteuer ist eine Quelle vieler Steuerfehler. Da die Umsatzsteuervoranmeldung in sehr engen zeitlichen Fristen abgegeben werden muss, ist es verlockend, die dauerhafte Fristverlängerung in Anspruch zu nehmen. Doch gerade in den ersten Jahren, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, verzögert sich mit der späteren Umsatzsteuervoranmeldung auch die Erstattung durch das Finanzamt. Liquiditätsengpässe können die Folge sein.
5. Fehlerhafte Rechnungen – bleiben Sie im Standard
Zum korrekten Umgang mit der Umsatzsteuer gehören auch korrekte Rechnungen. Jede eingehende Rechnung sollte auf den richtigen und vollständigen Umsatzsteuerausweis überprüft werden, um den Steuervorabzug gelten machen zu können.
6. Buchführung – Disziplin die notwendig ist
Gründer wollen ihre Geschäftsidee umsetzen. Buchführung ist ein lästiges Übel. Doch eine akkurate Buchführung ist eine der wichtigsten Voraussetzung. Denn die Finanzamt schauen hier genau hin. Ist der Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung nicht eingehalten worden, steht eine Steuerschätzung ins Haus, die für den Gründer sehr teuer werden kann.
Fazit
Unternehmensgründer sind in der Anlaufphase mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert – zudem sind die Investitionen gerade zu Beginn hoch und Gründer konzentrieren sich oft schnell auf das schnelle erwirtschaften von Umsätzen. Steuerliche Vorgaben und Gesetzmäßigkeiten werden häufig zu Last und gehen nicht selten in turbulenten Zeiten unter, bzw. werden nur peripher betrachtet. Diese kompakte Zusammenstellung soll Sie sensibilisieren und auf die wichtigsten Steuer-Fehler bei Unternehmensgründungen hinweisen. Gerne beraten wir Sie individuell zu steuerlichen Rahmenbedingungen in Ihrer Unternehmung – nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unser Tipp: Unser kostenloses Erstgespräch für Unternehmensgründer – Vereinbaren Sie einen Termin mit uns!