Die Finanzierung von Startups durch staatliche Förderung oder den Gründerzuschuss
In unserem letztem Blogbeitrag vom 15.November 2016 “Die Top 4 Möglichkeiten der Finanzierung für Startups” haben wir bereits einen Überblick über die Möglichkeiten der Kapitalgewinnung bzw. Finanzierung für den Unternehmensstart gegeben. Um tiefer in diese Materie einzusteigen, informieren wir in diesem Beitrag über die Unterschiede der staatlichen Fördermittel /-programme und dem Gründerzuschuss. Warum gibt es staatliche Förderungen? Welche Voraussetzungen werden benötigt? Wie erhält man den Zuschlag zur Förderung? Gerne beraten wir Sie auch persönlich und individuell auf Ihr Unternehemen abgestimmt. Kontaktieren Sie uns gerne hier.
Gründerzuschuss vs. staatliche Förderung Was ist Was ?
Der Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Der Gründungszuschuß kann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Gründer ist bereits arbeitslos gemeldet und hat einen bestehenden Anspruch auf mindestens noch 150 Tage Arbeitslosengeld.
- Der Gründer hat das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Es kann ein überzeugender Businessplan vorgelegt werden, der tragfähig ist und die Kompetenzen des Gründers nachweist.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Eine erneute Förderung ist nicht möglich.
Fördermittel/ -programme
Die bekanntesten und wichtigsten Förderprogramme/-gelder sind: 1. Exist Ein Förderprogramm des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das EXIST-Gründerstipendium ist zugänglich für Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee realisieren. Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich um innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln. Mehr dazu auf der Seite des BMWi. 2. Gründerdarlehen Wenn kein Anspruch auf einen Gründerzuschuss besteht, unterstützt die KfW Bank mit einem Gründerdarlehen. Hierbei ist zu beachten, dass die Antragsstellung vor der Gründung des Startups liegen muss. Folgende Unterlagen müssen im Vorfeld bereitgestellt werden:
- Präsentation des Existenz-Gründungsvorhaben / Geschäftsidee
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bsplw. Steuerberater oder Anwalt, zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
- Nachweise der Kompetenzen
- Gewerbeanmeldung Ggf. sind weitere Inhalte erforderlich. Wir empfehlen dazu die Beratung durch einen fachkundigen Steuerberater oder aber die Förderdatenbank.
3. Förderprogramme der EU Die Förderprogramme der EU dienen vor allem den Startups, die einen erschwerten Zugang zum Kapitalmarkt haben. Das EU-Förderprogramm wurde als Mikrofinanzierung aufgesetzt. Wer Fördermittel der Europäischen Union beantragen möchte, sollte sich am besten kompetente Unterstützung durch Fachberater holen. 4. Weitere Förderarten:
- Socialimpactlab für Gründer/innen aus dem sozialem Bereich
- Fördergelder der BAFA für Förderung im Energiesektor
- Investitionsbank Berlin für Förderprogramme unterstützen junge Berliner Unternehmen
- Gründernetzwerk Hamburg fördert die Hamburger Existenzgründungs-Initiative
Einen umfassenden Überblick über von Förderarten und Fördergeldern finden Sie hier.
Der richtige Zeitpunkt für Fördermittel?
Jedes Förderprogramm besitzt seine eigene Regularien und Vorgaben. Daher empfehlen wir vorab über die entsprechenden Fristen und Abgabetermine zu informieren. Bei einigen Förderprogrammen ist der zeitliche Faktor sehr entscheidend und nur im Voraus möglich, während es bei andern Förderprogrammen auch noch nach 2 Jahren der Unternehmensgründung möglich sein kann. Generell gibt es keinen guten oder schlechten Monat fürs Fördergeld-Timing.
Fazit – Gründungszuschuss vs. Staatliche Fördermittel
Wer vor der Gründung des Startups arbeitslos war, kann sich um einen Startzuschuss für den Schritt in die Selbstständigkeit durch den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt bewerben. Für Gründer, die noch an einer Universität studieren oder diese bereit abgeschlossen haben, gibt es die Möglichkeit des Exist Gründerstipendiums. Die Vorteile gegenüber Förderprogrammen der Banken sind, dass diese Art der Förderung nicht zurückgezahlt werden müssen. Um den richtigen Weg der Finanzierung eines Startups zu ermitteln, lohnt es sich in jedem Fall einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der einem die passenden Wege aufzeigt. Bsplw. Steuerberater oder Anwälte. Diese können beratend zur Seite stehen und aber auch bei der Erstellung des Businessplan oder bei der Realisierung der Kennzahlen-Ermittlung unterstützen. Falls auch Sie, unabhängig ob in Hamburg ansässig, ein neues Unternehmen gründen möchten oder auch bereits gegründet haben und nach sinnvollen Finanzierungsmöglichkeiten suchen, dann wenden Sie sich gerne an unsere kompetente Steuerkanzlei, um sich ausführlich zu diesem Thema beraten zu lassen. Wir freuen uns schon auf Sie. Ihre Steuerkanzlei Böttcher aus Hamburg