Der neue elektronische UV-Lohnnachweis ab 2017
Der neue elektronische UV-Lohnnachweis ab 2017
Ab 2017 gibt es ein mehrstufiges Verfahren zur Übermittlung des elektronischen UV-Lohnnachweises für Arbeitgeber. Vor dessen Einführung sind arbeitgeberseitig einige Aufgaben umzusetzen. Ab Herbst 2016 wird den Arbeitgebern eine PIN durch die Unfallversicherungsträger zugesandt, welche im Entgeltabrechnungsprogramm erfasst wird. Außerdem muss der Arbeitgeber vorab seine Stammdaten hinsichtlich der Unfallversicherung abgleichen. Wieso überhaupt gibt es ein neues Lohnsteuersystem? Dadurch wird das politische Ziel verfolgt, den bürokratischen Papierlohnnachweis abzuschaffen.
Wie läuft das Ganze ab?
Prozessschritt 1: Eingabe der PIN Zuallererst versenden die Unfallversicherungsträger den Lohnnachweis-Vordruck mit entsprechender PIN an die Arbeitgeber. Diese fünfstellige nummerische PIN muss in das Entgeltabrechnungsprogramm eingepflegt werden. Es dient der Identifikation des Arbeitgebers im neuen Verfahren. Prozessschritt 2: Meldung der Stammdaten an die UV Vor der Übermittlung des elektronischen UV-Lohnnachweises muss der Arbeitgeber einen automatisierten Abgleich mit einer Stammdatendatei durchführen, die beim Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegt. Dazu muss der Arbeitgeber folgende Dokumente der DGUV bereitstellen:Die Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, die UV-Mitgliedsnummer und die eingegebene PIN. Prozessschritt 3: Rückmeldung der Stammdaten durch die UV Die DGUV übersendet dem Arbeitgeber anschließend seine neuen Daten. Sie bilden die Basis für die Zuordnung der Arbeitnehmer zu den Gefahrtarifstellen. Des weiteren wird eine Aussage getroffen, nach welchem Maßstab die Beiträge berechnet werden (z. B. nach Entgelt oder Köpfen). Prozessschritt 4: Meldung des elektronischen UV-Lohnnachweises Der Arbeitgeber muss bis zum 16. Februar den UV-Lohnnachweis mit den Daten des Vorjahres ab geben. Ab 2019 wird der elektronische UV-Lohnnachweis die alleinige Grundlage für die Feststellung der Beitragsschuld. Der Papierlohnnachweis bleibt dennoch parallel bestehen, damit durch “Kinderkrankheiten” in dem neuen Verfahren nicht die Finanzierung der Unfallversicherung durcheinander gebracht wird.