Alle Jahre wieder: Worauf muss ich bei der Abgabe der Steuererklärung achten?

Der Mai hat begonnen und die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt immer näher. Denn am 31. Mai müssen Einkommenssteuer-, Gewerbesteuer-, und Körperschaftssteuererklärungen spätestens beim Finanzamt eingegangen sein. Auch in diesem Jahr werden wohl wieder Millionen von Deutschen panisch und auf den letzten Drücker ihre Unterlagen für die Steuererklärung zusammen suchen. Doch wer sich rechtzeitig um eine Fristverlängerung beim Finanzamt bemüht, der kann sich dadurch ein wenig mehr Luft verschaffen. Aber wie kann die Fristverlängerung beantragt werden und bis wann müssen die Unterlagen dann abgegeben werden?    

Wie kann ein Antrag auf Fristverlängerung des Abgabedatums der Steuererklärung gestellt werden?

Der Fristverlängerungsantrag kann als E-Mail, als Fax oder als sonstiges, formloses Schreiben gestellt werden. Inhaltlich muss in ihm ein Grund angegeben werden, warum die reguläre Frist nicht eingehalten werden kann. Fehlende Unterlagen, eine lange Krankheit oder eine starke berufliche Belastung können Gründe dafür sein, dass eine Fristverlängerung angezeigt ist. Ist der Antrag auf Fristverlängerung gut begründet, werden die Finanzämter ihm in der Regel statt geben. Allerdings ist das Finanzamt rechtlich nicht verpflichtet, dem Antrag auf Verlängerung zu folgen. Daher sollten Antragssteller die Frist des 31. Mai immer im Hinterkopf behalten.    

Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Steuererklärung bei Fristverlängerung abgegeben werden?

In der Vergangenheit haben die Finanzämter einem Antrag auf Fristverlängerung bis zum 30. September zumeist zugestimmt. Zu Beginn des Jahres 2016 wurde von den obersten Finanzämter der Länder ein Erlass bekannt gemacht, der in Einzelfällen sogar eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des Folgejahres bzw. bis zum 31. Juli des Folgejahres ermöglicht. Dieser Erlass hat jedoch noch nicht in einem Gesetz seinen Niederschlag gefunden. Es liegt also im Ermessen der Finanzämter, bis zu welchem Termin sie eine Fristverlängerung bewilligen.    

Welche Möglichkeiten gibt es noch, die Abgabefrist zu umgehen?

Wer sich bei der Erstellung seiner Steuererklärung der Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins bedient, muss seine Unterlagen erst zum 31. Dezember dem Finanzamt zukommen lassen. Dies gilt sogar für den Fall, dass das Finanzamt bereits einen Verlängerungsantrag abgelehnt hat. Die Beauftragung eines Steuerberaters kann sich also in vielerlei Hinsicht lohnen.    

Welche Konsequenzen hat eine Versäumung der Frist?

Werden die Abgabefrist für die Steuererklärung und auch die im vom Finanzamt nieder geschriebene Erinnerungsfrist versäumt, drohen hohe Verspätungszuschläge. Der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuersumme betragen. Diesen Fall sollte man also möglichst vermeiden.    

Fazit:

Grundsätzlich muss die Steuererklärung von zur Abgabe verpflichteter Personen bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingegangen sein. Wer eine Fristverlängerung beantragt, kann seine Steuerunterlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt einreichen. Wenn Sie nicht nur zeitlich mit Ihrer Steuererklärung überfordert sind, dann bietet sich die professionelle Hilfe eines Steuerberaters an. Wir freuen uns schon darauf Sie persönlich kennen zu lernen.

KBAdmLB