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	<title>2018 &#8211; Steuerberatung Hamburg &#8211; Steuerkanzlei Böttcher</title>
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		<title>Mehr Zeit für die Steuererklärung 2018</title>
		<link>https://www.kanzleiboettcher.de/2019/04/29/mehr-zeit-fuer-die-steuererklaerung-2018/</link>
		<pubDate>Mon, 29 Apr 2019 14:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[Arno Böttcher]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuernews]]></category>
		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[2018]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 Seit diesem Jahr gilt eine neue Regelung für die Abgabefristen der Steuererklärungen. Dies betrifft alle Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2018 (ab dem 01.01.2018). Für Privatpersonen Wer als Privatperson eine Steuererklärung abgeben muss, hat für die Abgabe nun mehr...</p>
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				<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="font-weight: 400;">Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 </span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Seit diesem Jahr gilt eine neue Regelung für die Abgabefristen der Steuererklärungen. Dies betrifft alle Besteuerungszeiträume ab dem Jahr 2018 (ab dem 01.01.2018).</span></p>
<h3><span style="font-weight: 400;">Für Privatpersonen</span></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Wer als Privatperson eine Steuererklärung abgeben muss, hat für die Abgabe nun mehr Zeit. Die Frist wurde 2 Monate nach hinten verschoben. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss demnach bis zum 31. Juli 2019 vorliegen. Das bisherige Datum wäre der 31. Mai gewesen. </span></p>
<h3><span style="font-weight: 400;">Steuererklärung vom Steuerberater</span></h3>
<p><span style="font-weight: 400;">Auch die Frist für Steuererklärungen die vom Steuerberater erstellt werden hat sich verlängert.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Abgabefrist ist der 28. Februar des zweiten Folgejahres. Für die Erklärung aus dem Jahr 2018 wäre die Frist also der 29. Februar 2020 (2020 ist ein Schaltjahr).</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="font-weight: 400;">Überschreitung der Abgabefrist</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Vorsicht! Wer seine Erklärung trotz verschobener Frist nicht rechtzeitig einreicht dem droht ein Zuschlag, welcher sich an der Höhe der Steuer orientiert. Der Mindestzuschlag beläuft sich dabei auf 25 Euro für jeden angefangenen Monat. </span></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><span style="font-weight: 400;">Modernisierung des Besteuerungsverfahren</span></h2>
<p><span style="font-weight: 400;">Anfang 2017 wurde ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren aufgesetzt. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Die geänderten Fristen zur Abgabe der Steuererklärung sind Teil dieses Gesetzes. Ziel des Gesetzes soll es sein, den Workaround an die geänderten und modernen Lebensbedingungen anzupassen und die Abgabe zukünftig vollends elektronisch abzuwickeln. Pflicht ist die elektronische Abgabe jedoch nicht. </span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Ab 2018 müssen Steuerpflichtige ihre Papierbelege, wie Rechnungen und Spendenquittungen, nicht mehr einreichen. Trotz alledem sollten die Unterlagen noch aufbewahrt werden (zumindest bis der Steuerbescheid unanfechtbar ist), weil das Finanzamt sie aber im Einzelfall anfordern kann.</span></p>
<p><span style="font-weight: 400;">Noch ein weiterer Hinweis: Wer bei seiner Steuererklärung Recht- oder Schreibfehler einbaut soll diese in Zukunft einfacher und leichter korrigieren können.</span></p>
<p>Quelle des Bildes: https://www.flickr.com/photos/160866001@N07/45453666585, Fotograph: <a href="https://foto.wuestenigel.com/?utm_source=45453666585&amp;utm_campaign=FlickrDescription&amp;utm_medium=link">Marco Verch</a></p>
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