Steuerberatung Kanzlei Böttcher

Steuerberatung für Gastronomie

Die Steuerberatungskanzlei Böttcher konzentriert sich in der Steuerberatung auf den großen und spannenden Bereich der Gastronomie, vorwiegend in Hamburg.

 

Inhaber und Steuerberater Arno Böttcher kennt die Branche bereits aus seiner Zeit als selbständig aktiver Gastronom – seine Erfahrung bereichert die Kanzlei um eine wichtige Perspektive: Die Erkenntnis, welche steuerrechtlichen Anforderungen aus Mandantensicht kritisch sind, und welche steuerrechtlichen Kriterien aus Sicht des Finanzamts elementar und nicht zu vernachlässigen sind. Somit ist die Kanzlei Böttcher in der Lage Sie optimal zu beraten und Sie stets auf Augenhöhe zu begleiten.

Wir beraten Sie unkompliziert und zielorientiert, im Idealfall vor einem unangenehmen Kontakt mit dem Fiskus.

 

Sollte bei Ihnen eine Kontrolle durch das Finanzamt bereits eingetreten sein, so übernehmen wir gerne Ihre Beratung und begleiten wir Sie professionell, kompetent und partnerschaftlich.

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Unsere steuerlichen Leistungen für Ihren Gastronomie-Betrieb

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Leistungen der Steuerberatung für Gastronomie

  • Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung durch langfristige Steuerplanung
  • Erstellung und Übertragung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Analyse des Jahresabschlusses und Erläuterung von Szenarien zur gesamtsteuerlichen Auswirkungen
  • Begleitung und Abhandlung von Betriebsprüfungen
  • Repräsentanz vor Finanzbehörden und -gerichten
  • Beratung bei außerordentlichen bzw. privaten Investitionen und unternehmerischen Vermögensübertragungen

  • Erstellung und Kontrolle der gesamten Buchhaltung (inkl. Anlagenbuchhaltung)
  • Branchenspezifische betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

  • Übernahme und Überwachung der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung und Abgabe der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
  • Spezialberechnungen, wie Stundenlohn, Nacht- und Feiertagszuschläge
  • Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen
  • Durchführung der Sofortmeldungen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen, wie Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Gewinnfeststellung etc.
  • Erstellung von Zwischen- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von privaten Steuererklärungen nebst Anlagen (Einkommensteuer, Erbschaftssteuer etc.)

  • Erstellung von branchenspezifischen und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Geschäftsanalysen sowie Marktvergleichen
  • Erstellung langfristiger Betriebsentwicklungsprognosen (Gewinn-, Kapital- und Liquiditätsprognosen)
  • Vergleich von Finanzierungsalternativen
  • Nutzung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Finanz- und Kosten-Nutzen-Analysen
  • Erstellung betrieblicher und privater Mindestumsatz- und Gewinnbedarfsrechnungen
  • Beratung zur Altersversorgung, Vermögensbildung etc.

  • Reduzierung der Gesamtsteuerbelastung durch langfristige Steuerplanung
  • Erstellung und Übertragung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Analyse des Jahresabschlusses und Erläuterung von Szenarien zur gesamtsteuerlichen Auswirkungen
  • Begleitung und Abhandlung von Betriebsprüfungen
  • Repräsentanz vor Finanzbehörden und -gerichten
  • Beratung bei außerordentlichen bzw. privaten Investitionen und unternehmerischen Vermögensübertragungen

  • Erstellung und Kontrolle der gesamten Buchhaltung (inkl. Anlagenbuchhaltung)
  • Branchenspezifische betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)

  • Übernahme und Überwachung der kompletten Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Erstellung und Abgabe der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
  • Spezialberechnungen, wie Stundenlohn, Nacht- und Feiertagszuschläge
  • Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen
  • Durchführung der Sofortmeldungen

  • Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
  • Erstellung aller betrieblichen Steuererklärungen, wie Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Gewinnfeststellung etc.
  • Erstellung von Zwischen- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von privaten Steuererklärungen nebst Anlagen (Einkommensteuer, Erbschaftssteuer etc.)

  • Erstellung von branchenspezifischen und allgemeinen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und Geschäftsanalysen sowie Marktvergleichen
  • Erstellung langfristiger Betriebsentwicklungsprognosen (Gewinn-, Kapital- und Liquiditätsprognosen)
  • Vergleich von Finanzierungsalternativen
  • Nutzung von Wirtschaftsförderungsmaßnahmen
  • Regelmäßige Finanz- und Kosten-Nutzen-Analysen
  • Erstellung betrieblicher und privater Mindestumsatz- und Gewinnbedarfsrechnungen
  • Beratung zur Altersversorgung, Vermögensbildung etc.

“Wir kennen den Bereich der Gastronomie aus eigener Erfahrung, sowie einer mehrjährigen intensiven Beratungstätigkeit – unsere Erkenntnis: Viele gescheiterte bzw. nicht funktionierende Gastronomiekonzepte haben weniger eine fehlende Nachfrage als Ursache, sondern vielmehr werden betriebswirtschaftliche Dimensionen schlicht nicht mit der nötigen Achtsamkeit, Detailtreue und Kompetenz angegangen. Aus diesem Potenzial ziehen wir unsere Motivation und unsere Leidenschaft!”

 

Steuerberater Arno Böttcher – Inhaber der Kanzlei Böttcher in Hamburg

Steuerberatung für die Gastronomie

Sie möchten sich in der Gastronomie selbstständig machen und Ihre eigene Lokalität eröffnen? Wir helfen Ihnen auf dem Weg zum Gastronom.

Die Unternehmensgründung ist häufig der entscheidende Schritt zum Gastronom. Neben der konzeptionellen Ausrichtung ist die Einhaltung der formellen Richtlinien und betriebswirtschaftlichen Planung eine unbedingt notwendige Säule, in welcher wir Sie unterstützen. Natürlich mit dem Ziel, dass Sie Ihren Schwerpunkt auf die Gestaltung und konzeptionelle Entwicklung Ihres Unternehmens richten können.

 

Steuerberater Arno Böttcher hat langjährige Erfahrung als Gründungsberater vieler Startups im Gastronomiebereich von der ersten Idee, über den Ausbau des Geschäfts und der Herausforderung des Tagesgeschäfts – teilweise bis hin zum postiven Exit bzw. Verkaufs des Betriebes.

 

Der Gastronomiebereich gilt als spezielle Branche mit vielen Regularien, Vorschriften und Gesetzen. Hinzu kommen branchenübliche Wirkungsweisen, die sich bei ähnlichen Betrieben häufig in ähnlicher Form wiederholen. Hier kann die Kanzlei Böttcher ihre hohe Expertise einsetzen und Sie von der Branchenerfahrung der Kanzlei profitieren lassen.

Insbesondere Gastronomiebetriebe gelten bei der Finanzbehörde als „Hochrisikobranchen“ hinsichtlich steuerlicher Vergehen und unterliegen daher einer besonders intensiven und höher frequentierten Betrachtung.

 

Gerade wenn Grundsätze im operativen Tagesgeschäft Ihrer Gastronomie nicht eingehalten werden, laufen Sie Gefahr eine detaillierte Betrachtung zu „provozieren“ bzw. Aufmerksamkeit bei den Steuerbehörden zu wecken. Wir beraten Sie daher auch präventiv – damit Betriebsprüfungen aktiv vermieden werden können.

Wir haben langjährige Erfahrungen mit unterschiedlichen Mandanten aus der Gastronomie – zu unseren Kunden gehören Unternehmen aus folgenden Kategorien:

  • Systemgastronomie
  • Erlebnisgastronomie
  • Imbissgastronomie
  • Speisegaststätten
  • Nachtgewerbe

Gerne beraten wir auch Sie und bereiten ihren Gastronomiebetrieb auf die nächste Betriebsprüfung vor, bzw. stehen Ihnen in Falle einer Anmeldung des Finanzamtes als Experten zur Seite.

 

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