STEUERBERATUNG KANZLEI BÖTTCHER

Betreuung von Betriebsprüfungen für die Gastronomie

Für viele Gastronomen ist die Ankündigung einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Ursache für ein unangenehmes Gefühl. Wir helfen Ihnen sich optimal auf einen Besuch des Finanzamtes vorzubereiten, oder Sie im konkreten Falle einer Betriebsprüfung kompetent zu beraten und zu vertreten.

 

Der Grund für die Prüfung durch das Finanzamt ist im Falle von kleinen und mittelständischen Gastronomie-Unternehmen entweder zufällig oder eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzbeamten. Bei gastronomischen Großunternehmen mit bestimmten Umsätzen und Gewinnen liegen konkrete Regelungen vor. Es gibt steuerliche Grundlagen, die Sie beachten sollten, um nicht die unnötige Aufmerksamkeit des Finanzamtes auf sich zu ziehen. Grundsätzlich kann der Fiskus zwar die Frequenz und die Intensität der Betriebsprüfung in ihrer Gastronomie-Unternehmung frei wählen, jedoch gibt es auch hier gesetzliche Grenzen, die einzuhalten sind.

Unsere Leistungen für eine reibungslose Betriebsprüfung im Gastronomie-Umfeld

Im Falle einer Betriebsprüfung in Ihrer Gastronomie stehen wir Ihnen mit folgenden Leistungen zur Seite:

 

  • Steuerliche Beratung hinsichtlich Feststellungen und Beanstandungen des Finanzamtes
  • Beanstandungsschwerpunkt oftmals: mangelbehaftete Kassenbuchführung; hierzu können aufgrund unserer langjährigen Expertise vielfach
  • Feststellungen entkräften und Abhilfeleisten.
  • Fundierte steuerrechtliche Begutachtung etwaiger Volumina bei Hinzuschätzungen und Sicherheitszuschlägen.
  • Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Fiskus
  • Rechtliche Vertretung bei gesetzlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde im Falle eines Konflikts
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“Legen Sie mit unserer Hilfe Ihre
Geschäftsbücher im Falle der Betriebsprüfung guten Gewissens offen.”

“Legen Sie mit unserer Hilfe Ihre
Geschäftsbücher im Falle der Betriebsprüfung guten Gewissens offen.”

Sie möchten einer Betriebsprüfung zuvorkommen? Wir beraten Sie gerne und analysieren Ihre Geschäftsvorgänge auf Unregelmäßigkeiten

Einige Anzeichen für Unregelmäßigkeiten im Gastronomie-Gewerbe aus der Sicht des Finanzamtes haben wir hier aufgeführt:

 

  • Hohe Kassen- bzw. Bargeldbestände in Ihrer Lokalität
  • Abweichungen von den Richtsätzen
  • Kassenbuchmängel wie z.B. keine ordnungsgemässe Registrier- oder EDV-Kasse oder das Fehlen von Kassenberichten bei offenen Ladenkassen
  • Geringe Personalkosten im Verhältnis zur Größe Ihrer Gastronomie oder viele Beschäftigte auf Geringverdienerniveau
  • Kontrollmitteilungen von Lieferanten (Belege von Wareneinkäufen im Handel, Getränkelieferungen)
  • Kontrollmitteilungen von Kunden (Überprüfung von Bewirtungsbelegen, Rechnungen Firmen-Events)
  • Evtl. Denunziationen (von Wettbewerbern, ehemaligen Geschäftspartnern, …)

 

Sowohl im Falle der nicht akuten Gefahr einer Betriebsprüfung, als auch im Falle einer direkt anstehenden Prüfung ist es aus strategischen Erwägungen ratsam, sofort Experten einzuschalten.

Wir haben langjährige Erfahrungen mit unterschiedlichen Mandanten aus der Gastronomie – zu unseren Kunden gehören Unternehmen aus folgenden Kategorien:

  • Systemgastronomie
  • Erlebnisgastronomie
  • Imbissgastronomie
  • Speisegaststätten
  • Nachtgewerbe

Insbesondere Gastronomiebetriebe gelten bei der Finanzbehörde als „Hochrisikobranchen“ hinsichtlich steuerlicher Vergehen und unterliegen daher einer besonders intensiven und höher frequentierten Betrachtung.

 

Gerade wenn Grundsätze im operativen Tagesgeschäft Ihrer Gastronomie nicht eingehalten werden, laufen Sie Gefahr eine detaillierte Betrachtung zu „provozieren“ bzw. Aufmerksamkeit bei den Steuerbehörden zu wecken. Wir beraten Sie daher auch präventiv – damit Betriebsprüfungen aktiv vermieden werden können.

 

Ihre Steuerkanzlei Böttcher

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